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   KG, 30.05.1980 - 1 WF 1969/80   

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https://dejure.org/1980,5523
KG, 30.05.1980 - 1 WF 1969/80 (https://dejure.org/1980,5523)
KG, Entscheidung vom 30.05.1980 - 1 WF 1969/80 (https://dejure.org/1980,5523)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 1980 - 1 WF 1969/80 (https://dejure.org/1980,5523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Rückfestsetzung erstatteter oder vorausgezahlter Kostenbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 812 ff, 1360a; ZPO §§ 91, 103, 104
    Unterhaltsrecht; Rückfestsetzung eines aufgrund ehelicher Unterhaltspflicht geleisteten Prozeßkostenvorschusses im Rahmen der Kostenfestsetzung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2820 (Ls.)
  • MDR 1980, 1027 (Ls.)
  • FamRZ 1981, 383 (Ls.)
  • VersR 1981, 194 (Ls.)
  • Rpfleger 1980, 438
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus KG, 30.05.1980 - 1 WF 1969/80
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner inzwischen ergangenen Entscheidung vom 14. April 1971 (BGHZ 56, 92) überzeugend ausgeführt hat, beruht auch die als Prozeßkostenvorschuß für ein Ehescheidungsverfahren erbrachte Zahlung eines Ehegatten an den anderen gemäß § 1360a Abs. 4 BGB auf der durch die Ehe begründeten gegenseitigen Unterhaltspflicht, und kann der Leistende, auch wenn er später den Prozeß gewinnt, die Rückzahlung nur dann verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers wesentlich gebessert haben, oder wenn die Rückforderung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1972 - 10 W 1/72
    Auszug aus KG, 30.05.1980 - 1 WF 1969/80
    Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - nunmehr im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch von denjenigen Oberlandesgerichten vertreten, die früher die Rückfestsetzbarkeit von Prozeßkostenvorschüssen angenommen haben (vgl. OLG Stuttgart NJW 1971, 1221; OLG Hamm Rpfleger 1971, 408; OLG Braunschweig NdsRpfl 1972, 121; OLG Düsseldorf NJW 1972, 830; OLG Celle NdsRpfl 1974, 137; OLG Schleswig JurBüro 1974, 1032).
  • OLG Stuttgart, 19.02.1971 - 8 W 408/70
    Auszug aus KG, 30.05.1980 - 1 WF 1969/80
    Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - nunmehr im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch von denjenigen Oberlandesgerichten vertreten, die früher die Rückfestsetzbarkeit von Prozeßkostenvorschüssen angenommen haben (vgl. OLG Stuttgart NJW 1971, 1221; OLG Hamm Rpfleger 1971, 408; OLG Braunschweig NdsRpfl 1972, 121; OLG Düsseldorf NJW 1972, 830; OLG Celle NdsRpfl 1974, 137; OLG Schleswig JurBüro 1974, 1032).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Die Vorschrift ist zwar grundsätzlich auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse entsprechend anwendbar (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 2203; OLG Karlsruhe Rpfleger 1980, 438; MünchKomm.ZPO/Krüger, 3. Aufl., § 717 Rdn. 11; Musielak/Lackmann aaO § 717 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 24 U 32/11

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Rückzahlung der Vergütung nach Aufhebung des

    Soweit Eickmann (a. a. O.) sich für die analoge Anwendbarkeit von § 717 Abs. 2 ZPO auf Entscheidungen zu Kostenfestsetzungsbeschlüssen bezieht, betreffen diese Entscheidungen die generelle Zulässigkeit der Rückfestsetzung von Kosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 717 Abs. 2 S. 2, 1. Hs. ZPO, bevor der Gesetzgeber diese Verfahrensweise in § 91 Abs. 4 ZPO ausdrücklich geregelt hat (OLG Frankfurt NJW 1978, 2203 sowie dagegen OLG Karlsruhe/Freiburg Rpfleger 1980, 438).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1985 - 13 W 190/85
    Die Rückfestsetzung hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1980, 438) abgelehnt.

    Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Rpfleger 1980, 438) auf, und schließt sich der überwiegenden Meinung an, die eine Rückfestsetzung in Kostenfestsetzungsverfahren dann für zulässig hält, wenn es sich um die Rückabwicklung eines durch den Prozeßverlauf überholten Kostenfestsetzungsbeschlusses handelt, die Rückzahlung nach Grund und Höhe eindeutig, und die Zahlung zwischen den Parteien unstreitig ist.

  • KG, 24.03.1987 - 1 WF 681/86
    Der Senat (JurBüro 1981, 446) hat sie zuletzt für den Fall der Rückforderung eines unter Ehegatten erbrachten Prozeßkostenvorschusses verneint.

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe, auf das sich der Amtsrichter hier in seiner Nichtabhilfeentscheidung berufen hat (Rpfleger 1980, 438), hat zwischenzeitlich seine gegenteilige Auffassung aufgegeben (JurBüro 1986, 927).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1981 - 16 WF 44/81

    Berücksichtigung eines Prozeßkostenvorschusses beim Kostenausgleich;

    Dieser Rechtsprechung sind die Oberlandesgerichte überwiegend gefolgt (vgl. zum Beispiel KG JurBüro 1981, 446; OLG Köln FamRZ 1980, 567; OLG Stuttgart FamRZ 1981, 36; s. auch Wacke in MünchKomm, BGB § 1360a Rdn. 31; Schneider in Zöller, ZPO 12. Aufl. § 103 Anm. 1 c aa; Baumbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 103 Anm. 1 B; Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1981 - 10 W 39/81

    Kostenfestsetzungsverfahren; Kostenerstattung; Vorläufige Vollstreckung

    ZPO § 103 Nr. 259, das wie das Oberlandesgericht Karlsruhe Rpfleger 1980, 438, und Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 104 Anm. 1c eine Rückfestsetzung unter keinen Umständen für zulässig erachtet).
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